Im Kinderporno-Fall um einen ehemaligen lippischen FDP-Funktionär will der Angeschuldigte die Geldstrafe offenbar noch drücken. Statt der über einen Strafbefehl verhängten 15.000 Euro will der Mann nur 12.000 Euro zahlen. Der ehemalige Bundestagskandidat hat Einspruch gegen den Strafbefehl und diesen nachträglich auf die Höhe der Tagessätze beschränkt. Diese Tagessätze sind immer vom Einkommen abhängig. Allerdings müssen dabei beispielsweise Unterhaltsverpflichtungen des Betroffenen angerechnet werden. Stimmen Gericht und Staatsanwaltschaft den niedrigeren Tagessätzen nicht zu und der Mann bleibt bei seinem Einspruch, muss er sich am 8. Mai in einer öffentlichen Verhandlung den Vorwürfen stellen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, mehrere Kinderporno-Bilder in einem Chatraum hochgeladen und auch belastendes Material besessen zu haben. Strafbefehle ohne Gerichtsverhandlung sind bei Vergehen möglich, wenn der Sachverhalt klar scheint. Sie bedeuten keine mildere Strafe, sondern lediglich ein schnelleres Verfahren.