Im Kinderporno-Fall um einen ehemaligen FDP-Politiker aus Lippe hat das Amtsgericht Lemgo jetzt den Strafbefehl etwas reduziert. Statt insgesamt 15.000 Euro soll der Mann für den Besitz und die Verbreitung von Kinderpornos jetzt noch 13.500 Euro Strafe zahlen, teilte das Gericht mit. Der Mann hatte gegen den ersten Strafbefehl Einspruch eingelegt. Er meinte, dass seine Einkünfte, an denen sich die Strafe berechnet, zu hoch angesetzt waren. Das Gericht erkannte das teilweise an, ging aber nicht ganz so weit runter, wie vom Angeschuldigten gefordert. Sollte der Mann den Strafbefehl jetzt akzeptieren, käme er um eine öffentliche Gerichtsverhandlung herum. Strafbefehle sind gehaltsabhängig und in bestimmten Fällen möglich, wenn die Sachlage klar ist. Sie bedeuten grundsätzlich keine mildere Strafe, sondern lediglich ein schnelleres Verfahren.