Ein 65-jähriger Detmolder muss wegen Kindesmissbrauchs ins Gefängnis. Er muss vier Jahre und drei Monate in Haft. Der Mann hatte vor mehr als zehn Jahren seine damals acht und 12-jährigen Stieftöchter missbraucht. Der Angeklagte bestritt die Vorwürfe bis zuletzt. Für solch ein Verbrechen gilt zwar eine zehnjährige Verjährungsfrist, allerdings erst ab dem 18. Lebensjahr der Opfer.