Ein Landwirt aus Lügde hatte keinen Erfolg mit seiner Schadensersatzklage gegen seine Versicherung. Das Landgericht Detmold hat seine Klage abgewiesen. Der Landwirt hatte eine Versicherung gegen Feuer abgeschlossen. Mitversichert waren auch Überspannungsschäden durch Blitze. Bei einem Gewitter Ende April sprang in seinem Schweinestall der Fehlerstrom-Schutzschalter heraus. Infolgedessen fiel die Lüftungsanlage aus. 400 seiner Schweine erstickten dadurch. Der Landwirt bemerkte das erst am nächsten Morgen. Der Sachschaden lag bei knapp 64.000 Euro. Ein Überspannungsschaden lasse sich aber nicht nachweisen, daher sei es auch kein Versicherungsfall, urteilte das Landgericht.