Dem West-Carré steht juristischer Gegenwind entgegen. Ein Anwohner aus der Färberstraße hat Klage beim Verwaltungsgericht in Minden eingereicht.
Verbunden mit der Klage ist der Antrag, eine aufschiebende Wirkung festzustellen. Schließt sich das Gericht diesem Antrag an, können die Arbeiten nicht beginnen, bevor das Gericht entschieden hat. Bevor die Richter sich mit dem Fall befassen, muss der Kläger seine Anträge allerdings noch begründen. Der Rat der Stadt hatte den Plänen eines Investors im vergangenen Jahr seinen Segen gegeben und einen entsprechenden Bebauungsplan beschlossen. Markus Knoblich, Radio Lippe