Der tragische Tod eines Augustdorfer Mädchens in einem Detmolder Waldgebiet wird nicht vor Gericht verhandelt. Der Generalstaatsanwalt in Hamm sagte im Radio Lippe-Gespräch, dass die Beschwerde der Eltern gegen die Einstellung des Verfahrens zurück gewiesen worden ist. Man habe den Fall lange geprüft und es sich nicht leicht gemacht hieß es auf Anfrage, für ein Verfahren komme der Fall aber nicht in Frage. Den Eltern bleibt jetzt nur noch die Möglichkeit eines Klageerzwingungsantrag beim Oberlandesgericht in Hamm. Ihre Tochter war im vergangenen Sommer beim Spielen von einem umstürzenden Baum in einem Waldgebiet in der Nähe des Detmolder Freilichtmuseums erschlagen worden. Danach entbrannte eine Debatte um Schuld und Zuständigkeiten.