Der Erhalt der Grundschule Istrup in Blomberg ist jetzt Gegenstand einer Klage. Die Vertretungsberechtigten des zweiten Bürgerbegehrens haben sie beim Verwaltungsgericht Minden eingereicht - unter anderem um eine gesetzliche Frist einzuhalten.
Die Klage ist laut Anwalt der Bürgerinitiative notwendig, weil der Blomberger Rat das Begehren für unzulässig erklärt hatte. Ein Eilantrag Istruper Eltern war schon erfolgreich, durch den war die die Schließung der Grundschule vorläufig gestoppt worden. Auf die Frist für eine Klage hatte das jedoch keinen Einfluss. Die Bürgerinitiative hat aber klar gestellt, dass sie weiterhin an einer Diskussion und einer konstruktiven Lösung interessiert ist.