Die leeren Streusalzsilos auf den lippischen Bauhöfen könnten den Städten und Gemeinden in Lippe eine Klagewelle bringen. Weil sie ohne Salz viele Straßen gar nicht richtig frei räumen können. Genauso wie jeder Hausbesitzer haben auch die lippischen Städte und Gemeinden eine Räumpflicht. Sollte es bei dem Wetter auf einer Hauptverkehrsstraße zu einem Unfall kommen, könnte auch die Stadt oder Gemeinde haftbar gemacht werden, sagte der Lemgoer Anwalt Arndt Stückemann im Radio Lippe Interview. Er betont aber auch, das sich alle Verkehrsteilnehmer an die Witterungsverhältnisse anpassen müssen. Am Samstag soll es den ganzen Tag in Lippe schneien.