Leopoldshöhes Bürgermeister Gerhard Schemmel plagt sich derzeit mit Kompetenzgerangel. Es geht um die Frage, ob er vor zwei Jahren den Hauptamtsleiter wegen Untreuevorwürfen suspendieren durfte.
In der LZ klagt der Bürgermeister, dass er sich haargenau an die Dienstanweisung des Innenministerium gehalten habe. Nun sei aber das Oberverwaltungsgericht in Münster der Ansicht, dass nicht Schemmel, sondern der Landrat die Suspendierung hätte aussprechen müssen. Trifft das zu, müsste die Gemeinde einbehaltene Bezüge in 5-stelliger Höhe an den Hauptamtsleiter zahlen. Im Mai will das Innenministerium Klarheit schaffen. Thorsten Tromm für Radio Lippe.