Die Gewerkschaft der Polizei in Lippe begrüßt das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster. Das hatte entschieden, dass die vom Land NRW geforderte Mindestgröße von 1,68 Meter für männliche Polizeibewerber unzulässig ist. Viel wichtiger als die Größe sind die Proportionen des Bewerbers, sagte uns Peter Keil von der Gewerkschaft. Wenn ein Bewerber 1,60 Meter groß ist, dafür aber kräftig trainiert ist, sei das kein Nachteil. Außerdem müsse auch an Gleichberechtigung gedacht werden, denn auch weibliche Polizeibewerber werden bereits ab 1,60 Meter eingestellt. Vor dem Oberverwaltungsgericht Münster hatte ein 32-Jähriger geklagt. Er war wegen seiner Körpergröße bei der Landespolizei NRW abgelehnt worden.