Der Kreis Lippe muss sich aufgrund einer Gerichtsentscheidung gegen die Gemeinde Kalletal stellen. Er muss die Genehmigungsverfahren für neue Windkraftanlagen fortsetzen.
Das hat das Verwaltungsgericht Minden entschieden. Der Kreis hatte die Entscheidung über die Anträge mehrerer Investoren zurückgestellt. Er wollte der Gemeinde zunächst Zeit für einen neuen Flächennutzungsplan geben. Daraufhin reichten mehrere Investoren Klage gegen die Zurückstellung ein. Das Verwaltungsgericht entschied im Eilverfahren, dass die Voraussetzungen für eine Zurückstellung der Anträge nicht vorlagen.