Der Angestellte eines Extertaler Einkaufsmarktes ist seinen Job endgültig los. Seine Berufung vor dem Landesarbeitsgericht Hamm scheiterte. Er hatte Zigaretten gestohlen und vorher die Kamera vom entsprechenden Regal weggedreht. Vor Gericht sagte er aus, er sei nur aus Versehen an die Kamera gekommen, als er eine Neonröhre auswechseln wollte. Die Röhre war allerdings noch verpackt. Das Urteil ist jetzt rechtskräftig, eine Revision gibt es nicht.