Vor dem Landesarbeitsgericht Hamm hat ein Arzt aus Lage eingelenkt. Er zog die Kündigung einer Arzthelferin zurück. Der Mann hatte die Kündigung ausgesprochen, weil die Mitarbeiterin sich künstlich befruchten lassen wollte und er lange Fehlzeiten befürchtete. In erster Instanz hatte das Detmolder Arbeitsgericht die Kündigung für unwirksam erklärt.