Responsive image

on air: 

Daniel Hobein
---
---
Nachrichten aus dem Kreis Lippe

Land haftet nach Motorradsturz

Detmolder Urteil abgeändert: Das Land NRW haftet für einen nicht griffigen Fahrbahn-Belag, hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden. Eine Motorradfahrerin, die in der Ortsdurchfahrt Lemgo-Kirchheide bei regennasser Straße gestürzt war, bekommt 1.600 Euro und damit 75 Prozent des Sach-Schadens ersetzt. Das Oberlandesgericht begründete sein Urteil damit, dass die Fahrbahn bereits seit mehreren Jahren nicht mehr griffig genug war. Das Land als Baulastträger habe das gewusst, aber nichts unternommen.