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Stephan Kaiser
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Nachrichten aus dem Kreis Lippe

Landgericht Detmold entscheidet über Sicherungsverwahrung

Das Landgericht Detmold muss heute entscheiden, ob ein 40-jähriger Mann aus Sachsen in die Sicherungsverwahrung kommt. Er ist angeklagt, weil er im Juli vergangenen Jahres in Lemgo eine Frau sexuell belästigt haben soll.

Diese Tat allein wäre noch kein Grund für eine Sicherungsverwahrung. Der Mann hat nach Angaben eines Gerichtssprechers aber mehrere heftige Vorstrafen. Er war bereits 2002 wegen Vergewaltigung und Kindesmissbrauchs sowie 2009 wegen räuberischer Erpressung zu jeweils etwa sechs Jahren Gefängnis verurteilt worden.

Die Staatsanwaltschaft sieht im Angeklagten eine Gefahr für die Allgemeinheit und will deshalb die Sicherungsverwahrung. Im heutigen Verfahren geht es um versuchten sexuellen Missbrauch einer zur Tatzeit schlafenden Frau.

Im Prozess soll auch ein Gutachter als Zeuge aussagen.