Das Detmolder Landgericht konnte einige Anklagepunkte gegen einen mutmaßlichen Zuhälter aus Lage nicht aufrecht erhalten. Der Mann kam daher mit einer Gesamtgefängnisstrafe von drei Jahren und acht Monaten davon.
Dabei ging es um Bedrohung und Bestechung. Außerdem floss ein altes Urteil wegen Steuerhinterziehung mit ein. Der 44-Jährige gab vor Gericht zu, bulgarische Frauen als Prostituierte beschäftigt zu haben. Allerdings war keine der Damen zum Prozess erschienen, so dass sich nicht nachweisen ließ, dass der Verurteilte die Huren mit Gewalt zur Arbeit gezwungen hat. Einige waren auf Waldparkplätzen tätig, ein Förster sollte mit Bargeld zum Wegschauen bewegt werden.