Die Neuregelung der Hartz-4-Verwaltung stößt bei Landrat Friedel Heuwinkel auf Zustimmung. Die Entscheidung der Sozialminister bedeutet, dass die Betreuung der Arbeitslosengeld-2-Empfänger weiter bei der Lippe pro Arbeit liegen darf.
Die Neuregelung war nötig geworden, weil das Bundesverfassungsgericht die praktizierte Mischverwaltung aus der Agentur für Arbeit und den Kommunen für verfassungswidrig erklärt hat. Alle anderen Lösungsvorschläge wären für den Kreis Lippe nicht tragbar gewesen, sagte Landrat Friedel Heuwinkel. Jetzt hoffen der Kreis und die Lippe pro Arbeit auf eine baldige Umsetzung der vorgeschlagenen Änderung des Grundgesetzes. Ilka Märtens für Radio Lippe.