Der so genannte Kerkrade-Prozess ist mit einem Urteil für zwei der drei Angeklagten zu Ende gegangen. Das Detmolder Landgericht verurteilte den Geschäftsführer und den Werkstattleiter wegen fahrlässiger Tötung.
Sie tragen die Verantwortung dafür, dass vor drei Jahren ein Lkw der Bad Salzufler Spedition ohne Bremsen in einen holländischen Supermarkt gerast ist. Dabei kamen drei Menschen ums Leben. Dass der Lastwagen in diesem absolut verkehrsunsicheren Zustand auf die Straße gelassen wurde, hätten sowohl der Werkstattleiter, als auch der Geschäftsführer verhindern müssen, hieß es in der Urteilsbegründung. Der Geschäftsführer ist zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr, der Werkstattleiter zu neun Monaten verurteilt worden. Außerdem müssen sie 20.000 Euro an die Hinterbliebenen und 2.500 Euro an die Kreis-Verkehrswacht zahlen.