Nach der Verurteilung eines Lemgoer wegen gewerbsmäßigen Drogenhandels will die Staatsanwaltschaft in Revision gehen und den Bundesgerichtshof entscheiden lassen. Das Detmolder Landgericht hatte den 35-Jährigen am Mittag zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Der Mann habe unschuldige Kinder an Drogen gebracht und unzählige Taten begangen, sagte uns Oberstaatsanwalt Christopher Imig. Deshalb bewerte die Staatsanwaltschaft den Fall auch als schwer und forderte achteinhalb Jahre Haft. Laut Imig noch eine halbwegs milde Strafe. Der Mann hatte in seiner Wohnung erhebliche Mengen an Marihuana und Kokain verkauft – auch an Jugendliche. Das Gericht hielt dem Mann zugute, dass er geständig war und es sich um weichere Drogen handelte.