Am Urteil im Lügde-Prozess wird höchstwahrscheinlich nicht mehr gerüttelt. Staatsanwaltschaft und Verteidigung wollen keine Revision einlegen.
Die Frist für so ein so genanntes Rechtsmittel läuft aber noch bis heute 24 Uhr. Theoretisch kann da also noch etwas kommen, denn auch die Nebenklagevertreter – also die Anwälte der Missbrauchsopfer – haben noch die Möglichkeit, in Revision zu gehen. Besonders wahrscheinlich ist das aber nicht. Revision bedeutet, dass der Bundesgerichtshof in Karlsruhe ein Urteil auf Rechtsfehler hin überprüft. Findet er etwas, muss der Fall nochmal verhandelt werden.
Der Angeklagte Mario S. hatte sein Urteil zu 12 Jahren Haft schon direkt nach der Verkündung akzeptiert. Andreas V. aus Lügde hat sich gestern dazu entschieden. Er muss 13 Jahre ins Gefängnis und genau wie sein Komplize hinterher in die Sicherungsverwahrung.