Ein ehemaliger Waffenbesitzer hat seine Klage gegen den Kreis Lippe zurückgezogen. Der Sohn des Mannes hatte sich erschossen. Er benutzte eine Waffe aus dem gemeinsamen Waffenschrank der beiden Männer. Dessen Zahlenschlosskombination hätte allerdings nur dem Vater bekannt sein dürfen. Dem Sohn waren Waffen schon vorher untersagt worden. Im Zuge der Ermittlungen untersagte der Kreis auch dem Jäger jeden Umgang mit Waffen. Dagegen hatte er Klage am Mindener Verwaltungsgericht eingereicht, die er vor der Verhandlung zurückzog.