Ein Detmolder Drogendealer muß mit einer Bewährungsstrafe von anderthalb Jahren leben. Der 25jährige ist wegen unerlaubtem Handel mit Betäubungsmitteln in 10 Fällen und unerlaubtem Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in 12 Fällen verurteilt worden. Der Mann hatte Marihuana verkauft, um seinen eigenen Drogenkonsum zu finanzieren.