Das Lemgoer Finanzamt hilft beim Steuernsparen. Die Behörde rät dazu, Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte eintragen zu lassen.
So zum Beispiel die Kosten für Kinderbetreuung. Hat das Finanzamt diesen Kostenpunkt anerkannt, so muss der Arbeitgeber diesen Posten beim Lohnsteuerabzug berücksichtigen. Der Vorteil dieser Variante ist, dass das Nettoeinkommen steigt. Ansonsten wird die zu viel bezahlte Lohnsteuer am Jahresende erstattet. Weitere Informationen zum Thema Steuern finden Sie hier. Matthias Lehmann, Radio Lippe.