Ein Detmolder Messerstecher ist zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Der 52jährige hatte nach einem Trinkgelage mehrmals mit einer 15 Zentimeter langen Klinge auf einen Bekannten eingestochen. Das Opfer konnte flüchten, der Täter setzte nicht nach. Deswegen unterstellte ihm das Detmolder Landgericht auch keinen Tötungsvorsatz. Hintergrund der Tat war ein Streit um eine Frau.