Die NRW-Landesregierung sieht beim Thema Mindestabstand von Windrädern keinen Handlungsbedarf. Das geht aus ihrer Antwort auf eine Anfrage des OWL-Abgeordneten Kai Abruszat hervor. Durch eine Änderung des Bundesbaugesetzes können mittlerweile die Länder die Mindestabstände zwischen Wohnhäusern und neuen Windrädern festlegen. Abruszat wollte mit seiner Anfrage erfahren, ob NRW diese Möglichkeit nutzt. Die Landesregierung hält aber die schon bestehenden Regelungen für ausreichend. Die Kommunen haben demnach schon jetzt genügend Einflussmöglichkeiten. In Lippe gibt es immer wieder Bürgerproteste bei der Planung von neuen Windrädern.