Im Kreis Lippe lag die Zahl der so genannten „Mini-GmbHs“ zum Ende des Jahres bei 276. Dabei handelt es sich um eine noch relativ neue Rechtsform für Unternehmen. Anders als bei einer herkömmlichen GmbH, ist es bei der „Unternehmensgesellschaft haftungsbeschränkt“ nicht nötig, 25.000 Euro Stammkapital nachzuweisen. Die Mindest-Haftungssumme bei der Mini-GmbH liegt lediglich bei einem Euro. Laut Industrie- und Handelskammer Lippe zu Detmold ist diese Rechtsform besonders für Unternehmen interessant, die kein großes Kapital brauchen. Außerdem ist die Gründung deutlich einfacher und günstiger als bei der GmbH. Die Mini-GmbH gibt es seit Ende 2008.