Sie wollte offenbar einen hässlichen Anblick aus den Augen bekommen. Doch nach einer Entscheidung des Mindener Verwaltungsgerichts wird daraus für eine Detmolder Grundstücksbesitzerin nichts werden.
An der Grenze zum Grundstück der Klägerin sind Europaletten gelagert. Deswegen hatte die Frau die Stadt Detmold und den Kreis verklagt, weil beide keinen Grund sahen, etwas gegen den Holzhaufen zu unternehmen. Zu Recht, befand das Gericht. Denn der Stapel unterschreitet die vorgeschriebene Höchstgrenze von drei Metern Höhe. Weil immer mehr Menschen zusätzlich mit Holz heizen, hat das Gericht immer häufiger mit Klagen bezüglich der Holzlagerung zu tun.