Mehrere Mobilfunkanbieter schützen mit ihrem Verhalten aktuell Straftäter. Diesen schweren Vorwurf erhebt die Staatsanwaltschaft Detmold und prüft, ob sie ein Verfahren einleitet. Es geht um die Weigerung der Anbieter, bei Ermittlungsverfahren Standortdaten von Verdächtigen herauszugeben, sagte uns Oberstaatsanwalt Christopher Imig Hintergrund ist, dass sich beispielsweise Vodafone beim Doppelmordfall von Detmold trotz richterlichen Beschlusses geweigert hatte, die Standortdaten des Tatverdächtigen herauszugeben. Das gleiche passierte im Fall der in Augustdorf tot aufgefunden Frau. Eigentlich sollte das neue Gesetz zur Datenspeicherung die Arbeit der Ermittler erleichtern. Laut Imig ist jetzt aber das Gegenteil der Fall. Denn die Unternehmen begründeten ihre Weigerung mit einer Eilentscheidung, wonach die Regelung nicht mit EU-Recht-vereinbar ist. Für Imig setzen sie damit geltendes Recht außer Kraft und schützen Straftäter. In den genannten Fällen gaben die Firmen erst spät und nach dem Erlass von Durchsuchungsbeschlüssen nach.