Das Detmolder Landgericht hat einen jungen Mann aus Horn zu sechs Jahren Haft nach dem Jugendstrafrecht verurteilt. Er hatte am Osterwochenende in Horn-Bad Meinberg einen Bekannten erschlagen. Allerdings ließ sich nicht nachweisen, dass der 19-Jährige das Opfer aus Habgier tötete, deshalb erfolgte der Schuldspruch wegen Totschlags. Das Motiv blieb bis zuletzt unklar, da der Verurteilte sich auf große Erinnerungslücken infolge Alkoholgenusses berif. Er bat im Detmolder Gerichtssaal alle Beteiligten um Vergebung. Die Staatsanwaltschaft hatte sieben Jahre Haft gefordert. Der junge Mann wird zunächst in die Jugendvollzugsanstalt Herford kommen.