Was darf man in seinem Garten lagern, wenn es an der Grundstücksgrenze zum Nachbarn liegt? Über diesen Streitfall aus dem Kreis Lippe hat heute das Verwaltungsgericht Minden zu entscheiden.
Auf dem Grundstück liegt Müll, sagt die Klägerin, und meint damit einen Stapel an Holzpaletten – 2 Meter hoch ist er und 12 Meter breit. Und weil es angeblich Müll ist, soll der Kreis Lippe als Abfallbehörde einschreiten und die Paletten wegräumen. Der Kreis Lippe wiederum sagt – nein – der Stapel an Holzpaletten bleibt liegen, denn er sei kein Abfall und damit der Kreis auch nicht zuständig.