Das Landgericht in Detmold muss sich ab heute mit einem Fall von versuchtem Mord auseinandersetzen. Der Angeklagte soll Ende vergangenen Jahres auf seine Schwägerin eingestochen haben. Der äußerst brutale Angriff soll sich zugetragen haben, als der 29-jährige Angeklagte seine Schwägerin in Detmold besuchte. Laut Staatsanwaltschaft soll er sie dabei gebeten haben, in seine mitgebrachte Tasche zu schauen – in diesem Moment soll der Mann mehrfach mit voller Wucht in ihr rechtes Auge gestochen haben. Vier weitere Male soll der Angeklagte danach weiter auf die Frau eingestochen haben. Das Opfer überlebte den Angriff zwar, ist aber als Folge auf dem rechten Auge blind und halbseitig gelähmt. Die Staatsanwaltschaft vermutet verschmähte Liebe als Tatmotiv.