NRW-Familienminister Joachim Stamp sieht nach dem ersten Urteil im „Fall Lügde“ Anpassungsbedarf bei der Gesetzeslage. Es könne nicht sein, dass bei einem solchen Vergehen, das Leben zerstört, eine Bewährungsstrafe ausgesprochen wird. Dies sei keine Gerichtsschelte, er finde, das Strafrecht reiche nicht aus. Auch der Kinderschutzbund kritisiert das Urteil als zu lasch. Es stelle sich die Frage, wie das Urteil auf andere Täter wirkt. Die Staatsanwaltschaft Detmold hat mittlerweile Revision eingelegt, sie wird das Urteil also anfechten. Sie hatte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten und damit eine Gefängnisstrafe gefordert. Und auch von anderen Stellen kommt teils deutliche Kritik an der Bewährungsstrafe für Heiko V. auf. Der Mann hatte in einigen Fällen beim Kindesmissbrauch von Lügde per Livechat zugeguckt und war mit einer Bewährungsstrafe davongekommen. Allerdings saß der Mann auch schon sieben Monate in Untersuchungshaft.
>>Alle Infos und Hintergründe zum Fall Lügde