Der neue Apothekennotdienst ist in Kraft. Ab sofort richtet sich die Zuständigkeit nicht mehr an festen Notdienstbezirken aus, sondern am Wohnort des jeweiligen aus, der ein Medikament braucht. Konkret heißt das: Nunmehr kann man die nächstgelegene Apotheke anfahren und nicht nur diejenige, die im zuständigen Bezirk liegt. Damit soll außerdem unter den Apotheken eine gewisse Gerechtigkeit geschaffen werden, vor allem für die Apotheken auf dem Land, die buchstäblich "immer dran" waren.