Für Handwerker ergeben sich ab Januar beim Thema Umweltzonen Änderungen. Ab dann können sie mit ihrem Handwerkerparkausweis nicht mehr generell in solche Zonen einfahren.
Darauf macht die Handwerkskammer Ostwestfalen Lippe zu Bielefeld aufmerksam. Die Ausnahmeregelung läuft zum Jahresende aus. Handwerker, die – so wörtlich – existenziell auf den Einsatz eines KFZ angewiesen sind, bekommen noch eine Gnadenfrist bis Ende Juni, um die Fahrzeugflotte auf entsprechende Umweltplaketten umzurüsten. Als weiteren Anreiz dazu gibt es noch andere Regelungen. Die Infos dazu finden Sie hier.