Der Kreis Lippe hat heute die neuen Bleiberechts-Regelungen für bisher geduldete Ausländer vorgestellt. Die können demnach ab Juli eine auf zwei Jahre befristete Aufenthaltsgenehmigung erhalten.
Dafür müssen bisher geduldete Ausländer aber einige Bedingungen erfüllen, heißt es vom Kreis. So wird verlangt, dass sie ausreichende Deutschkenntnisse vorweisen und ihren Lebensunterhalt selbständig bestreiten können. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, können Alleinstehende oder Familien ohne Kinder nach acht Jahren, Familien mit Kindern nach sechs Jahren legal in Deutschland bleiben. Die Regelung biete vor allem Kindern und Jugendlichen, eine faire Chance, sich zu integrieren, sagt Landrat Friedel Heuwinkel.