In Bad Salzuflen sind jetzt zwei Bordelle an dem neuen Prostituiertenschutzgesetz gescheitert. Das Gesetz ist im vergangenen Jahr in Kraft getreten und sieht unter anderem vor, dass Bordellbetreiber eine offizielle Erlaubnis für ihr Gewerbe benötigen. Zwei Betreiber in Bad Salzuflen müssen ihre Etablissements daher nun dicht machen. Eines der Bordelle liegt nämlich mitten in einem Wohngebiet. Und das ist verboten. Das zweite Bordell wurde bislang in einer Wohnung betrieben – und die Betreiberin hätte aufgrund des Gesetzes umbauen müssen, um bestimmte Sicherheitsauflagen zu erfüllen. Beim Kreis Lippe sind bislang 13 Konzessionsanträge von Bordellbetreibern eingegangen. Für eine Erlaubnis muss unter anderem ein Betriebskonzept vorliegen, die Betreiber dürfen nicht einschlägig vorbestraft sein und das Bordell muss an einem geeigneten Standort stehen. Nach Schätzungen der Kreisverwaltung gibt es in Lippe etwa 150 Prostituierte und 20 Bordelle.