Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten Detmold-Paderborn (NGG) rät Beschäftigen aus Lippe ihren Anspruch auf Urlaubsgeld zu prüfen. Die Gewerkschaft kritisiert, dass Tausende beschäftigte Lipper bei der Sonderzahlung leer ausgehen.
Es gebe zwar keinen gesetzlichen Anspruch auf Urlaubsgeld, in den meisten Tarifverträgen würde die Sonderzahlung aber vorgeschrieben werden, heißt es in einer Mitteilung der Gewerkschaft NGG. Als Beispiel nennt die NGG die Ernährungsindustrie, das Bäckerhandwerk und das Gastgewerbe. Sie rät Angestellten deshalb, genau hinzusehen: Wenn Vollzeitkräfte im Betrieb Urlaubsgeld bekommen, müsste es auch 450-Euro- und Teilzeit-Jobbern zustehen.