Das reformierte Bekenntnis ist nicht mehr Voraussetzung für das Amt des Vorsitzenden der Lippischen Landessynode. Das hat das Kirchenparlament auf seiner Tagung am Wochenende beschlossen.
Trotzdem bleibt es laut Lippischer Landeskirche dabei, dass der Synodalvorstand aus drei Personen besteht. 2 müssen dem reformierten und eine dem lutherischen Bekenntnis angehören – neu ist nur, dass letzterer auch Präses sein kann. Wird ein lutherischer Präses gewählt, müssen die beiden anderen Mitglieder des Synodalvorstandes reformiert sein. Von den 69 Kirchengemeinden der lippischen Landeskirche gehört der Großteil zum reformierten Bekenntnis.