Im Rechtsstreit zwischen der Stadt Oerlinghausen und einer Elterninitiative ist noch keine Entscheidung absehbar. Beide Seiten haben in einem Eilverfahren am Mindener Verwaltungsgericht ihre Argumente ausgetauscht.
Die Initiative hatte Klage eingereicht, die Stadt hat darauf in der vergangenen Woche erwidert. Dieses Schreiben geht wiederum zurück an die Elterninitiative. Der Streit wird als schriftliches Verfahren ausgetragen, in dem Verwaltungsgericht einen Beschluss fassen wird. In Oerlinghausen war ein Bürgerbegehren gescheitert, das sich mit der Verwendung der Konjunkturpaket-II-Gelder befasste. Das will eine Elterninitiative juristisch anfechten.