Im Detmolder Auschwitz-Prozess wird heute die Entscheidung über den Befangenheitsantrag eines Vertreters der Nebenkläger verkündet. Daran hängt, ob der Prozess wie geplant weiterlaufen kann oder ob es zu Verzögerungen kommt. Der Befangenheitsantrag stellt die Prozessführung durch die drei vorsitzenden Richterinnen in Frage. Gestellt hatte ihn ein Münchner Anwalt, der Nebenkläger im Prozess vertritt. Der Mann hatte sich daran gestört, dass die Richterinnen einen aus den USA angereisten Auschwitz-Überlebenden, der nicht vorgeladen worden war, auch nicht spontan als Zeuge im Prozess zulassen wollten. Wird der Befangenheitsantrag abgelehnt, geht der Prozess wie geplant weiter – heute könnten dann auch die ersten Plädoyers gehalten werden. Wenn nicht, müssten die Richter ausgetauscht werden – eine deutliche Verzögerung im Ablauf.