Im Fall Arzu Özmen liegen Staatsanwaltschaft und Verteidigung beim geforderten Strafmaß erwartungsgemäß weit auseinander. Der Staatsanwalt fordert für die drei Haupttäter lebenslange Freiheitsstrafen, zwei weitere Geschwister der ermordeten Detmolder Kurdin sollen für elf, beziehungsweise elfeinhalb Jahre ins Gefängnis. Der Verteidiger des geständigen Schützen wollte von Mord nichts wissen. Er sprach von nicht mehr als elf Jahren Haft wegen Totschlags und Geiselnahme. Für die Schwester der ermordeten Arzu Özmen forderte der Verteidiger nach seinem Plädoyer sieben Jahre Haft. Für den dritten Hauptangeklagten solle das Gericht die Strafe festsetzen, seine haft aber aussetzen. Außerdem sollen zwei Angeklagte nach den Plädoyers ihrer Verteidiger zu Haft deutlich unter drei Jahren, beziehungsweise einer Bewährungsstrafe verurteilt werden. Die Urteile im Fall Arzu Özmen sollen heute Nachmittag fallen.