Im Detmolder Auschwitz-Prozess wird seit gestern eine Aussage von Oskar Gröning gefordert. Der Mann, der als „Buchhalter von Auschwitz“ bekannt wurde, soll in den Zeugenstand treten – das hat ein Vertreter der Nebenkläger vorgebracht.
Oskar Gröning ist im vergangenen Jahr wegen Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen verurteilt worden. Der Prozess in Lüneburg machte bundesweit Schlagzeilen. Im Gegensatz zum in Detmold angeklagten 94-jährigen Lagenser habe Gröning vor Gericht tagelang erzählt. Allerdings könnte er seine Aussage verweigern, er ist noch nicht rechtskräftig verurteilt. Der ehemalige Auschwitzwachmann aus Lage will nicht reden, seine Anwälte haben aber eine durch die Verteidigung vorgetragene Erklärung für den Prozesstag in zwei Wochen angekündigt.