Ab dem neuen Jahr sind Sozialleistungen auf herkömmlichen Girokonten nicht mehr automatisch vor Pfändungen geschützt. Darauf weisen die Schuldnerberatungen der AWO und des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes hin.
Bisher war es so, dass auf einem normalen Girokonto das Existenzminimum bei Schuldnern immer unantastbar war. Im Juli vergangenen Jahres hat der Gesetzgeber aber das Kontopfändungsrecht geändert. Ab dem kommenden Jahr müssen Schuldner sich ein so genanntes P-Konto besorgen, auf dem dann eingehende Sozialleistungen vor Pfändung geschützt sind.
Weitere Infos dazu finden Sie im Internet:
www.bmj.de oder www.meine-schulden.de