Die Anwälte des Angeklagten im Pausenbrot-Prozess sehen keinen Mordversuch. Deshalb haben sie sich in ihrem Plädoyer heute dagegen ausgesprochen, den Mann wegen versuchten Mordes zu verurteilen. Dass er einem Kollegen, der heute im Wachkoma liegt, mit Quecksilber vergiftetet haben soll, ist nach Auffassung der Verteidiger nicht bewiesen worden. Für sie käme allenfalls eine Haftstrafe von höchstens neun Jahren in Frage.
Zum ersten Mal äußerte sich der Mann, der über Jahre Gift auf die Pausenbrote seiner Kollegen gestreut haben soll, auch selbst. Sein bislang einziger Satz im Laufe des Prozesses blieb allerdings sehr nüchtern. Er sagte lediglich:
„Ich schließe mich den Ausführungen meiner Verteidiger vollumfänglich an.“
Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Anwälte der Nebenkläger fordern lebenslänglich. Die Nebenkläger-Anwälte habe zudem die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld beantragt. Dadurch wäre es so gut wie ausgeschlossen, dass der Mann nach 15 Jahren wieder frei kommt. Das Urteil fällt am 7. März.