Heute geht der Rechtsstreit eines Berufsschullehrers gegen den Kreis Lippe weiter. In der Berufungsverhandlung vor dem Oberlandesgericht Hamm geht es noch einmal um die Frage, ob eine Schließanlage an einer Schule persönliche Daten der Lehrer speichern darf. Im Jahr 2014 hat das Felix-Fechenbach-Berufskolleg in Detmold eine neue elektronische Schließanlage bekommen. Und diese Anlage ist geeignet, Menschen zu überwachen, heißt es vor der Berufungsverhandlung in einer Pressemitteilung. Sie speichere personenbezogene Daten in allen Türen der Schule mit Uhrzeit und Datum. Ein Informatiker legte Widerspruch ein. Das Landgericht Detmold wies die Klage ab, weil es Zweifel gab, ob der Kreis Lippe als Schulträger überhaupt der richtige Beklagte ist. Das Land NRW hat aufgrund dieses Falls schon entschieden, dass ohne Einwilligung der Lehrer keine personenbezogenen Daten in Schulen mehr gespeichert werden dürfen. Jetzt geht es noch um die Klärung der Zuständigkeiten.