Im Tiefkühlleichen-Prozess gegen einen Bad Salzufler sind heute die Plädoyers gehalten worden. Die Staatsanwaltschaft Bielefeld forderte eine dreizehnjährige Freiheitsstrafe wegen Totschlags. Der Verteidiger sprach von "fahrlässiger Tötung" und forderte eine entsprechende Bestrafung. Der Mann soll vor vier Jahren eine Frau ermordet und ihre Leiche danach jahrelang in einer Tiefkühltruhe versteckt haben. Der Salzufler war in einem ersten Prozess bereits wegen Mordes verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil allerdings auf. Unter anderem sah der BGH das Mordmerkmal "Heimtücke" nicht ausreichend bewiesen. Ein Urteil könnte kommende Woche Mittwoch fallen.