In Kalletal geht der Streit um die Gültigkeit der Kommunalwahl 2009 in die bereits vierte Runde. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat zwar eine Entscheidung getroffen, trotzdem bleibt die Zukunft von Bürgermeister Andreas Karger weiter offen. Das Gericht in Leipzig verweist die Rechtssache zurück an das Oberverwaltungsgericht Münster. Das hatte die Klage der CDU gegen eine Neuwahl als unberechtigt abgewiesen. Das Oberverwaltungsgericht in Münster muss jetzt erneut klären, ob die Kommunalwahl im Ortsteil Lüdenhausen aufgrund des Ausschlusses der Öffentlichkeit rechtens war. Die verschlossene Tür des Feuerwehrgerätehauses zur Zeit der Stimmauszählung hatte den Rechtsstreit ins Rollen gebracht.