Das Landgericht Detmold hat einem Autokäufer eine Rückzahlung von 1.800 Euro zugesprochen. Der Grund: Der Spritverbrauch des Autos war zu hoch. Vor fünf Jahren hatte der Mann für 45.000 Euro einen BMW 325 iX-Coupe in einem Autohaus in Detmold gekauft.
Im Durchschnitt sollte das Auto laut Verkaufsprospekt 7,9 Liter Benzin auf hundert Kilometer verbrauchen. Dem Autofahrer zufolge war der Verbrauch aber mit bis zu 14 Litern viel höher. Nachdem sich der Mann erfolglos beim Händler beschwert hatte, zog er vor Gericht und machte eine Minderung des Kaufpreises in Höhe von 4.400 Euro geltend. Seine Klage wies das Amtsgericht zunächst zurück, weil ein Experte bei Testfahrten keinen so hohen Verbrauch entdeckte. In der 2.Instanz stellte ein TÜV – Experte dann einen Durchschnittsverbrauch von 9,3 Litern auf 100 Kilometern fest. Deshalb habe der Käufer einen Anspruch auf Preisminderung, so das Gericht.