Eine ehemalige Mitarbeiterin der Kreis-Ausländerbehörde muss für drei Jahre ins Gefängnis. Das hat das Landgericht Detmold entschieden. Die Frau hatte nach Ansicht der Strafkammer Flüchtlingen durch Manipulationen und Unterschriften-Fälschungen Papiere für den Nachzug von Familienangehörigen besorgt.
Dass die Frau dafür Bestechungsgeld angenommen hat, ließ sich allerdings nicht nachweisen, sagte uns ein Gerichtssprecher. Mehrere Zeugen hatten im Prozess zwar von Zahlungen an Mittelsmänner berichtet. Es konnte aber nicht nachgewiesen werden, dass diese Gelder bei der Angeklagten landeten. Die Staatsanwaltschaft hatte drei Jahre und neun Monate Haft gefordert, die Verteidigung wollte eine Bewährungsstrafe.
Gut möglich also, dass zumindest eine Seite gegen das Urteil vorgehen wird. Das muss innerhalb einer Woche passieren. Die Angeklagte hatte die Vorwürfe im Prozess bestritten. Auf ihr letztes Wort vor dem Urteil verzichtete sie.