Im Detmolder Prozess um den sogenannten Führerscheinkönig gibt es eine Verzögerung. Einer der beiden Anwälte des Angeklagten hat sein Mandat niedergelegt. Die Staatsanwaltschaft sieht einen möglichen Interessenkonflikt.
Der betroffene Anwalt Dr. Carsten Ernst sagte uns, dass er vor acht Jahren für einen Kunden des Angeklagten ein Forderungsscheiben gegen den sogenannten Führerscheinkönig geschrieben hatte. Das hatte der Anwalt nach eigenen Angaben aber längst vergessen. Demnach hätten die anderen Verfahrensbeteiligten auch kein Problem damit. Die Staatsanwaltschaft aber offenbar schon.
Grundsätzlich darf ein Anwalt immer nur für einen Verfahrensbeteiligten arbeiten bzw. gearbeitet haben. Trotzdem hält Ernst den Vorwurf des Interessenkonfliktes in diesem Fall für überzogen. Jetzt wird wahrscheinlich ein anderer Anwalt aus der gleichen Kanzlei den Fall übernehmen.
Laut Gericht hat es zuletzt im Prozess Befangenheitsanträge gegen die Kammer und die Vorsitzende gegeben. In dem Verfahren geht es um Betrug und Steuerhinterziehung bei der Vermittlung von EU-Führerscheinen an deutsche Kunden.